Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weitergabe-Verbot von Informationen
Die hauseigenen Angebote und Informationen, einschließlich der unternehmensbezogenen Referenzen, sind speziell für unsere Kunden konzipiert. Die Weitergabe unserer Angebote, Informationen und Objekthinweise ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und kommt der Hauptvertrag mit einem Dritten, der die Informationen nicht durch oder mit unserer Zustimmung erlangt hat, zustande, ist der Kunde verpflichtet, uns das vereinbarte Maklerhonorar inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
Doppelte Tätigkeit
Wir haben das Recht, auch für die andere Vertragspartei – gegen Entgelt – tätig zu werden.
Sofern uns beide Vertragsparteien damit beauftragt haben, die Möglichkeit des Abschlusses eines Vertrages über ein Objekt nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, verlangen wir ein Honorar zu gleichen Teilen von beiden Vertragsparteien. Ein Erlass des Maklerhonorars für eine Vertragspartei gilt auch für die andere Vertragspartei.
Eigentümerinformationen
Bitte beachten Sie, dass die von uns bereitgestellten Informationen zu Objekten vom Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Dritten stammen und wir deren Richtigkeit keiner Prüfung unterzogen haben. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit dieser Informationen zu überprüfen. Die Finest Ground Immobilien Vertriebsgesellschaft mbH, die diese Informationen lediglich zur Verfügung stellt, übernimmt keine Verantwortung für deren Richtigkeit.
Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald ein Vertrag aufgrund unserer Vermittlung und/oder unseres Nachweises zustande kommt. Bei Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Konditionen erlischt oder verringert sich unser Provisionsanspruch nicht, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Auftraggeberpflichten zur Informationsweitergabe
Wir haben das Recht, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, uns über Ort und Zeit rechtzeitig zu informieren. Der Kunde hat uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu unterrichten und uns unverzüglich eine Ablichtung des Vertrages zukommen zu lassen. Nimmt der Kunde von seiner Absicht zum Vertragsschluss Abstand, hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern aufgrund unserer Prüf- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen eingeleitet werden, ist auf unsere Tätigkeit hinzuweisen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Vollmacht
Der Kunde bevollmächtigt uns hiermit, beim Grundbuchamt, bei der Stadt und sonstigen öffentlichen Stellen sowie beim Verwalter der WE-Anlage Einsicht in sämtliche das Objekt betreffenden Daten zu nehmen.
Das Folgegeschäft
Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäße Provision auch für den Fall des Abschlusses eines Ersatzgeschäftes zu entrichten. Ein Ersatzgeschäft liegt vor, wenn der Kunde auf der Grundlage der von uns erbrachten Leistungen von einer anderen Möglichkeit zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner Kenntnis erlangt oder aufgrund unseres Nachweises einen Hauptvertrag mit dem Rechtsnachfolger abschließt, oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten oder umgekehrt. Die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften entsteht auch, wenn das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen nicht wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Grundsätze ist.
Ersatz für geleistete Aufwendungen
Kommt der Vertrag nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, uns die mit der Auftragserfüllung verbundenen Kosten (z. B. Aushänge, Webseiten, Telefonkosten, Postkosten, Immobilienbesichtigungen, Reisekosten etc.) zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn der Kunde gegen seine Vertragspflichten verstößt.
Haftungsansprüche & Schadensersatz
Schadensersatzansprüche uns gegenüber bestehen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten unsererseits. Schadensersatzansprüche aufgrund einfach fahrlässigen Verhaltens sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit. Sie können diese Plattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufen. Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. Wir nehmen zurzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten teil.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Eine Kündigung des Maklervertrages bedarf mindestens der Textform (§ 126b BGB). Sollten einzelne Regelungen des Maklervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Eine unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien möglichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn dieser Vertrag eine ungewollte Regelungslücke enthalten sollte. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich – zumindest in Textform – anerkennen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Stand 02.05.2023